Allgemeine Geschäftsbedingungen

der KOSA GMBH & CO. KG (Stand: 03/2025)

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen online wie offline. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge, Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen, sofern nicht ausdrücklich gesonderte Bedingungen vereinbart werden.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie inhaltlich von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichen und/oder zusätzliche Regelungen enthalten und soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  1. Angebot

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung bzw. seinen Auftrag 14 Tage gebunden. Bestellungen oder Aufträge bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Wenn wir die Bestellung oder den Auftrag vorbehaltlos innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung oder des Auftrags bei uns durchführen, gilt die Bestellung oder der Auftrag damit ebenfalls als angenommen.

2.2. Prospekte oder die unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigefügten technischen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit einzelne Angaben nicht ausdrücklich zugesichert oder als verbindlich bezeichnet sind. Technische Verbesserungen in der Konstruktion oder Fertigungsmethode bleiben vorbehalten.

2.3. Tankbehälter eignen sich nicht als Mess-Behälter da deren Inhalte unverbindlich
sind. Abweichungen von +/-10% liegen innerhalb der Fertigungs-Toleranz.

2.4. Nutzungsrechte und Eigentum an Angebotsunterlagen (zum Beispiel Kostenvoranschläge, Zeichnungen usw.) verbleiben bei uns, sofern deren Erstellung vom Auftraggeber nicht gesondert zu vergüten und diese Vergütung geleistet ist.

2.5. Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, so sind die uns gehörenden Angebotsunterlagen auf Verlangen unverzüglich und vollständig zurückzugeben.

2.6. Die Darstellung der Produkte auf unserer Website oder Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

2.7. Die aus unserer Website bzw. im Onlineshop dargestellten Produkte richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.

2.8. Wir behalten uns vor, von der Auftragsbestätigung der Ware abzusehen, wenn die bestellte Ware bei uns nicht mehr verfügbar ist.

2.9. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenanreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.10. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag auf Dritte bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

2.11.Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so können wir 15% des Verkaufspreises für die Bearbeitung des Auftrags, entstandene Kosten und entgangenen Gewinn fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen tatsächlichen höheren Schaden geltend zu machen

  1. Preise und Versandkosten

3.1. Angegebene Preise sind netto zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer und gelten für die Lieferung unverpackter Ware ab Lager in Calden bzw. ab Lager unserer Lieferanten.

3.2. Der Transport wird als zusätzliche Leistung gesondert berechnet. Etwa erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Bei Bestellungen im Onlineshop werden die Versandkosten und Verpackungskosten abhängig vom Lieferziel während des Bestellvorgangs berechnet.

3.3. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3.4. Ein vereinbarter Skontoabzug bezieht sich ausschließlich auf den Nettowarenwert. Versandkosten, Verpackungskosten sowie weitere Nebenleistungen sind vom Skontoabzug ausgenommen.

3.5. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

  1. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen/ -verzug

4.1. Rechnungen für Warenlieferungen sind vor Versand zur Zahlung fällig, spätestens sofort mit der Leistungserbringung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für Rechnungen, die nicht innerhalb von 14 Werktagen ab Fälligkeit beglichen sind, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

4.2. Wird ein vereinbartes Zahlungsziel um 14 Werktage überschritten, erlischt die Zahlungsvereinbarung und es werden alle weiteren geschuldeten Beträge sofort zur Zahlung fällig.

4.3. Verzugszinsen berechnen wir mit 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

4.4. Kommt der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden alle geschuldeten Beträge sofort zur Zahlung fällig.

4.5. Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns zu richten.

4.6 Die Bezahlung bei Bestellungen über unseren Online-Shop erfolgt wahlweise per Vorauskasse, PayPal oder Kreditkarte, bei Bestandskunden auch per Rechnung. Bei Erstbestellungen über un seren Onlineshop sind nur die Zahlungsarten Vorauskasse, PayPal oder Kreditkarte möglich. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsweisen in Einzelfällen abzulehnen.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die von ihm zur Aufrechnung vorgesehene Forderung oder der den Gegenstand des Zurückbehaltungsrechtes bildende Anspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder ein hierüber geführter gerichtlicher Streit entscheidungsreif ist. Soweit Zurückbehaltung nach vorstehender Regelung nicht zulässig ist, sind auch die in §§ 369, 371 HGB geregelten Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann seine Ansprüche gegen uns nicht abtreten.

  1. Lieferung und Gefahrübergang

6.1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Calden.

6.2. Muss die bestellte Ware zunächst durch uns beim Hersteller oder einem Vorlieferanten beschafft werden (Streckengeschäft), erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen ab Werk bzw. Lager unseres Lieferanten. Dies gilt auch dann, wenn der Versand durch uns organisiert oder die Ware zunächst an unser Lager geliefert wird.

6.3. Wünscht der Auftraggeber den Transport der Ware zu einem von ihm angegebenen Bestimmungsort, so trägt er die Kosten und die Gefahr des Transportes. Die Versendung der Ware erfolgt auch dann auf Gefahr des Auftraggebers, soweit wir ausnahmsweise die Fracht frei Lieferung vornehmen. Vor Absendung der Ware trägt der Auftraggeber die Gefahr des von keiner Seite verschuldeten Unterganges, Besitzverlustes oder der Beschädigung der Kaufsache, wenn die Auslieferung der versandbereiten Ware auf Verlangen des Auftraggebers erst zu einem späteren Termin als dem vorgesehenen vorgenommen werden soll. Die Gefahr geht dann mit Ablauf des vorgesehenen Versandtages auf den Auftraggeber über. Eine Versicherung wird nur auf Verlangen des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

6.4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs-verordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

  1. Lieferfristen

7.1. Die Angabe von Lieferfristen und Lieferterminen ist unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes angeben.

7.2. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen bei uns. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner wesentlichen Vertragspflichten in Verzug befindet oder uns zur Auftragsbearbeitung erforderliche Unterlagen nicht übermittelt.

7.3. Bei Eintritt höherer Gewalt und allen Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen um die Dauer des Leistungshindernisses. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bereits im Verzug befinden und wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Verzögerungen teilen wir dem Auftraggeber baldmöglichst mit. Dauert die Verzögerung mehr als sechs Wochen an, kann der Auftraggeber von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten. Geben wir innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Aufforderung keine Erklärung ab oder halten am Vertrag fest, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in diesem Zeitpunkt die Verzögerung noch andauert.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis unsere sämtlichen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandenen Geldforderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen, vollständig erfüllt sind.

8.2. Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Der Auftraggeber tritt hiermit alle sich aus der Weiterveräußerung vom Eigentumsvorbehalt erfasster Liefergegenstände ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten ein schließlich Wechsel- und Scheckforderungen im Voraus zur Sicherung aller Zahlungspflichten aus der Geschäftsbeziehung mit uns ab.

8.3. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

8.4. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Forderung gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, soweit diese insgesamt die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigen.

8.5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8.6. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

8.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und Einlagerungskosten ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

  1. Ansprüche bei Mängeln

9.1. Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von einem Jahr nach Abnahme.

9.2. Der Verkauf von gebrauchten Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

9.3. Für Verschleißteile wird keine Garantie übernommen. Bsp.: Kolben, Reifen, Siebkörbe,  Schneidmesser, usw.

9.4. Kosten von Umbauten auf Grund individueller Begebenheiten bzw. Wünsche des Kunden werden nicht übernommen. Dies gilt ebenfalls für Softwareanpassungen.

9.5. Für Arbeiten, die nicht von unserem Haus durchgeführt werden, übernehmen wir keine Garantie. Dies gilt auch für alle Umbauten, Reparaturen oder Anbauten von Zusatzausrüstungen.

9.6. Eigenmächtige Veränderungen, Anpassungen oder die Verwendung von fremden, von uns nicht genehmigten Anbauten, führen zum Verfall jeglicher Haftung auf das Gesamtprodukt.

9.7. Folgekosten, z. Bsp. Ausfallkosten werden nicht übernommen.

9.8. Gewährleistungsansprüche gegen die Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

9.9. Kosten für die Behebung eines Schadens, der durch Weiternutzung des Fahrzeugs nach Eintritt eines Mangels entstanden ist, werden nicht übernommen.

9.10. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt, soweit nicht nach Ziffer 10. ausgeschlossen.

9.11. Der Auftraggeber ist zur Untersuchung der Ware und zur Rüge etwaiger Mängel nach § 377 HGB verpflichtet. Ausgeschlossen sind die Ansprüche auf Nachbesserung, Neulieferung bzw. Rücktritt oder Minderung wegen offensichtlicher oder im Sinne des § 377 II HGB erkennbarer Mängel, sofern der Auftraggeber diese nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt.

9.12. Eine Beschaffenheitsvereinbarung durch unsere Vertreter bedarf der Schriftform. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass an der gekauften Sache aufgrund des Kontakts mit aggressiven Medien (z.B. Gülle oder Biogas-Substrate) Korrosionserscheinungen auftreten können; dies begründet keinen Mangel des Produkts. Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für Schäden, die ausfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, Abnutzung durch überdurchschnittliche Belastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und ungeeignete Betriebsmittel.

  1. Haftung

Wir übernehmen keine Haftung und keine Gewährleistung für Personenschäden, Material-, Sach-, Umwelt- und/oder Betriebsschäden und/oder einem Ausfall bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz des Produkts, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, unsachgemäßem Transport, (De-) Montage, Inbetriebnahme, Bedienung oder Instandhaltung/Instandsetzung, Betrieb mit defekten Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, Einbau von nicht von KOSA freigegebenen Ersatzteilen, eigenmächtigen baulichen Veränderungen des Produkts. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns und unseren Erfüllungsgehilfen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Bei leicht fahr lässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir nicht. Soweit dem Auftraggeber im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder im Falle der arglistigen Täuschung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Produktbeobachtung, Mitwirkung bei Rückruf, Anzeigepflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware zu beobachten und uns bei der Wahrnehmung etwaiger Produktbeobachtungspflichten zu unterstützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns sowie die Vollzugsbehörden bei etwa erforderlichen Rückrufaktionen zu unterstützen. Hierzu sind insbesondere alle Dokumente aufzubewahren und bereitzustellen, die eine Rückverfolgung von Produkten zum jeweiligen Endkunden/Aufstellungsort ermöglichen. Sobald der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür hat, dass ein von uns erworbenes oder von uns hergestelltes und von ihm vertriebenes oder verwendetes Produkt unsicher ist, hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten.

  1. Reparatur – Instandsetzung – Montage – Prototypenbau

12.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern einschlägig – auch für von uns vorgenommene Reparatur-, Instandsetzungs-, Montagearbeiten und Prototypenbau. Darüber hinaus gelten die nachstehenden Klauseln ergänzend als vereinbart.

12.2. Bei individuell gefertigten Maschinen oder Sonderlösungen gilt: Geringfügige Abweichungen vom Angebot in technischer oder optischer Hinsicht stellen keinen Mangel dar, soweit sie dem technischen Fortschritt oder der Optimierung der Funktionalität dienen.

12.3. Die Anlieferung von Reparaturteilen und Altteilen hat grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Verauslagte Frachtkosten oder Rollgelder werden von uns wieder in Rechnung gestellt.

12.4. Bei Instandsetzungsteilen erfolgt der Versand in allen Fällen unfrei auf Rechnung des Bestellers.

12.5. Die Gewähr erstreckt sich bei Reparaturen und Instandsetzungen auf die einwandfreie handwerkliche Ausführung. Bei Reparaturen verjähren die Gewährleistungsansprüche binnen eines Jahres nach Abnahme der Werkleistung; Verbrauchern gegenüber binnen 2 Jahre.

12.6. Werden bei der Montage von Aufbauten oder sonstigen Bauteilen in fremder Werkstatt Mängel an unseren Arbeiten festgestellt, sind wir vor Fortsetzung der Montage zum Zwecke der Beseitigung der Mängel zu verständigen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten oder sonstigen Nachteile zu Lasten des Bestellers.

12.7. Wir haften nicht für

  * Mängel an Aggregaten, deren Behebung nicht in den Umfang des Reparaturauftrags fallen,

 * Diebstahl an unverschließbaren Fahrzeugen,

 * Schäden an Motoren aufgrund fehlenden Frostschutzes oder

 * den Inhalt oder die Ladung der uns zur Reparatur übergebenen Fahrzeuge.

12.8. An den uns zur Instandsetzung übergebenen Gegenständen steht uns ein Pfandrecht für die durch die Instandsetzung entstehenden Kosten und Auslagen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Calden.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler Konventionen zur Regelung des Warenverkehrs, solange nichts anderes vereinbart ist.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung und dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Kassel, soweit zulässig.

  1. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder aus sonstigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen undurchführbar sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.